Versicherungen
Sportwagentraining …
Für unsere Trainingsprogramme gibt es zwei weitere Versicherungen, die man abschliessen sollte.
Für unsere Trainingsprogramme gibt es zwei weitere Versicherungen, die man abschliessen sollte.
Wird die Teilnahme an einer Veranstaltung des European Speed Clubs (ESC) vor Beginn der Veranstaltung auf Grund eines versicherten Ereignisses gemäß der nachfolgenden Punkte abgesagt, so werden die dafür entstehenden Stornogebühren durch den Versicherer ersetzt. Eine weitergehende Erstattung über die Veranstaltungskosten hinaus, insbesondere die Erstattung von Hotelgebühren durch eigene Buchung (Fremdbuchung), sowie der Abschluss einer äquivalenten Versicherung auf eigene Rechnung bei einem Dritten ist ausgeschlossen und nicht Gegenstand der Leistung unserer Versicherungspartner. Der Selbstbehalt je Schadenfall beträgt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens € 25,00 pro Person.
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Die am häufigsten gestellte Frage: “Reguliert meine eigene Kasko Versicherung selbstverschuldete Schäden im Rahmen eines Fahrsicherheitstrainings auch auf der Rennstrecke?”
Schwer, pauschal zu beantworten. Da unserer Veranstaltungen keine Rennen sind und nicht zum Erzielen der Höchstgeschwindikeit dienen, wurden bis dato die wenigen Schäden unserer Teilnehmer durch deren Kaskoversicherer reguliert. Jedoch gilt es, hierzu die schriftliche Antwort Ihres Versicheres einzufordern. Aktuell verweisen wir auf dieses Urteil zum Thema. Unsere Clubmitglieder genießen den weiteren Vorteil, dass Sie ihr Fahrzeug ganzjährig über unseren Clubversicherer absichern können. Dieser erklärt ausdrücklich den Versicherungsschutz gemäß der Versicherungsbedingungen bei der Teilnahme der ESC Veranstaltungen und ist zudem oft auch noch der Preis/Leistungsstärkere Partner. Sollte Ihr Versicherer also Ihre Intention nicht verstehen oder gar fehldeuten, stehen Ihnen so beim Besuch unserer Trainingsprogramme flexibele Möglichkeiten zur Verfügung.