Versicherungen

Sportwagentraining …

Für unsere Trainingsprogramme gibt es zwei weitere Versicherungen, die man abschliessen sollte.

Wird die Teilnahme an einer Veranstaltung des European Speed Clubs (ESC) vor Beginn der Veranstaltung auf Grund eines versicherten Ereignisses gemäß der nachfolgenden Punkte abgesagt, so werden die dafür entstehenden Stornogebühren durch den Versicherer ersetzt. Eine weitergehende Erstattung über die Veranstaltungskosten hinaus, insbesondere die Erstattung von Hotelgebühren durch eigene Buchung (Fremdbuchung), sowie der Abschluss einer äquivalenten Versicherung auf eigene Rechnung bei einem Dritten ist ausgeschlossen und nicht Gegenstand der Leistung unserer Versicherungspartner. Der Selbstbehalt je Schadenfall beträgt 20% des erstattungsfähigen Schadens, mindestens € 25,00 pro Person.

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Versicherte Ereignisse vor Veranstaltungsbeginn:
  • Tod der versicherten Person oder eines Familienangehörigen
  • Unerwarteter und schwerer Fahrzeugschaden welcher zur Fahruntüchtigkeit des Fahrzeugs der versicherten Person führt. Der Versicherungsschutz besteht für das zur Teilnahme an einer gebuchten Veranstaltung gemeldete Kfz
  • unerwartete schwere Erkrankung des Teilnehmers oder eines direkten Familienangehörigen;
  • Schwangerschaft
  • Impfunverträglichkeit
  • Schaden am Eigentum der versicherten Person infolge von Feuer, Explosion, Elementarschäden oder vorsätzliche Straftat eines Dritten
  • Verlust des Arbeitsplatzes
  • Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses
  • Unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst, zu einer Wehrübung oder zum Zivildienst
  • Wiederholungen von nicht bestandenen Prüfungen
  • Diese Informationen geben den Versicherungsumfang und die Bedingungen nur beispielhaft wieder.
  • Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers.

Die am häufigsten gestellte Frage: “Reguliert meine eigene Kasko Versicherung selbstverschuldete Schäden im Rahmen eines Fahrsicherheitstrainings auch auf der Rennstrecke?”
Schwer, pauschal zu beantworten. Da unserer Veranstaltungen keine Rennen sind und nicht zum Erzielen der Höchstgeschwindikeit dienen, wurden bis dato die wenigen Schäden unserer Teilnehmer durch deren Kaskoversicherer reguliert. Jedoch gilt es, hierzu die schriftliche Antwort Ihres Versicheres einzufordern. Aktuell verweisen wir auf dieses Urteil zum Thema. Unsere Clubmitglieder genießen den weiteren Vorteil, dass Sie ihr Fahrzeug ganzjährig über unseren Clubversicherer absichern können. Dieser erklärt ausdrücklich den Versicherungsschutz gemäß der Versicherungsbedingungen bei der Teilnahme der ESC Veranstaltungen und ist zudem oft auch noch der Preis/Leistungsstärkere Partner. Sollte Ihr Versicherer also Ihre Intention nicht verstehen oder gar fehldeuten, stehen Ihnen so beim Besuch unserer Trainingsprogramme flexibele Möglichkeiten zur Verfügung.

…aber sicher.