ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der Arrow-s Travel AG

1 ANWENDUNGS- UND GELTUNGSBEREICH

1.1 Die Arrow-s Travel AG betreibt einen Tour-Operator und vermittelt und veranstaltet Anlässe, Veranstaltungen und Erlebnisreisen und erbringt Dienstleistungen in diesem Zusammenhang sowie im Bereich von Life- und Business Coaching.

1.2 Die vorliegenden «Allgemeinen Geschäftsbedingungen», nachfolgend AGB genannt, regeln die Rechte und Pflichten zwischen der Arrow-s Travel AG und deren Kunden und sind Bestandteil der zwischen der Arrow-s Travel AG als Veranstalter und dem Kunden zustande kommenden Verträge über Veranstaltungen, Transporte, Flüge, und weitere Dienstleistungen, welche nicht dem Pauschalreisegesetz (SR 944.3, PauRG) unterstehen. Sie beanspruchen Geltung, soweit von den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Die Rechte und Pflichten der Arrow-s Travel AG und des Kunden ergeben sich aus den zwischen der Arrow-s Travel AG und dem Kunden getroffenen Vereinbarungen, diesen AGB sowie ergänzend aus den gesetzlichen Vorschriften.

1.3 Alle vertraglichen Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und rechtserheblichen Erklärungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das Erbringen von Dienstleistungen durch die Arrow-s Travel AG erfolgt ausschliesslich unter Anwendung dieser AGB. Abweichende schriftliche Vereinbarungen sind vorbehalten. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, welche die Arrow-s Travel AG nicht unterschriftlich anerkannt hat, sind nicht verbindlich.

1.4 Änderungen dieser AGB werden dem Kunden auf dem Zirkularweg oder auf andere, geeignete Weise schriftlich bekannt gegeben und treten ohne schriftliche Einsprache des Kunden innert 10 Arbeitstagen ohne weiteres in Kraft.

2 VERTRAGSABSCHLUSS

2.1 Mit der Buchung gibt der Kunde gegenüber Arrow-s Travel AG ein verbindliches Ange-bot auf Abschluss eines Vertrages über die Vermittlung oder Erbringung einer Dienst-leistung ab. Der Kunde kann die Buchung schriftlich, per Telefax, per E-Mail, telefonisch oder persönlich vornehmen. Der Kunde ist an das Vertragsangebot für die Dauer von fünf Werktagen gebunden. Der Vertrag zwischen dem Kunden und Arrow-s Travel AG kommt mit der Bestätigung der persönlichen, telefonischen, oder schriftlichen Buchung des Kunden durch die Arrow-s Travel AG zustande. Ein Recht auf Widerruf der gebuch-ten Leistung besteht nicht. Für die Bedingungen für den Falle eines Rücktritts durch den Kunden wird auf die Bestimmungen unter Ziffer 6 dieser AGB verwiesen.

2.2 Von der Arrow-s Travel AG im Rahmen der Vermittlung, dem Vertrieb oder der Erbrin-gung von Leistungen eingeschaltete Dritte sind nicht bevollmächtigt, für die Arrow-s Travel AG Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu ma-chen, mit denen die Angaben in der Ausschreibung oder der Inhalt des Vertrages geän-dert werden.

2.3 Die Angaben in Orts-, Hotel- oder anderen nicht von der Arrow-s Travel AG als Veran-stalter herausgegebenen Prospekten sowie in Internetausschreibungen anderer Unter-nehmen sind für die Arrow-s Travel AG und ihre Leistungspflichten nicht verbindlich, soweit sie nicht durch eine ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegen-stand des Vertrages oder zum Inhalt der Leistungspflichten gemacht worden sind.

2.4 Meldet der Kunde weitere Teilnehmer an, so steht er für deren Vertragspflichten (insbe-sondere Bezahlung des Entgelts) wie für seine eigenen Verpflichtungen ein und er wird insbesondere das vereinbarte Entgelt unabhängig von der Gültigkeit oder der Rechts-wirkung des Vertrags mit diesen weiteren Teilnehmern und unter Verzicht auf jegliche Einwendungen und Einreden aus demselben auf die erste Aufforderung von Arrow-s Travel AG hin bezahlen.

2.5 Der Kunde ist verpflichtet, einen hinsichtlich der gebuchten Veranstaltung adäquaten Versicherungsschutz abzuschliessen. Mit der Buchung bestätigt der Kunde ausdrück-lich über einen angemessenen Versicherungsschutz und insbesondere über eine Haft-pflichtversicherung zu verfügen, welche während der Veranstaltung durch den Kunden gegenüber Dritten verursachte Schäden deckt.

2.6 Mit der Buchung bestätigt der Kunde, diese Geschäftsbedingungen verstanden und vorbehaltlos anerkannt zu haben. Diese AGB gelten für alle Teilnehmer.

2.7 Bei ausgewiesenen von der Arrow-s Travel AG angebotenen Veranstaltungen besteht die Möglichkeit, als Zusatzleistung die «ESC PROTECTION» als Teil des SAFETY PLUS PAKET’s zu buchen. Als Teil diese Pakets ersetzt die Arrow-s Travel AG gegenüber dem Kunden gemäss nachfolgender Regelung Schäden, die während dem Veranstaltungsbe-trieb im Rahmen von geführten Runden oder an der Seite eines Coaches bei Onboard-Runden am Fahrzeug des Kunden entstehen: Die Arrow-s Travel AG vergütet in diesem Falle dem Kunden die den Betrag von CHF 20’000.00 übersteigenden Reparaturkosten am Fahrzeug bis maximal CHF 60’000.00, sofern der Schaden nicht durch eine Versi-cherung des Kunden gedeckt ist und nicht vom Kunden absichtlich oder grobfahrlässig verursacht wurde. Der zur Schadensbestimmung zu beauftragende Gutachter wird von der Arrows-s Travel AG bestimmt. Trainingsfahrten auf der Nürburgring Nordschleife sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

3 PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

3.1 Bei Vertragsabschluss werden 100 % des Entgelts für die gebuchte Dienstleistung so-fort zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. In jedem Fall ist das Entgelt nach Vertragsabschluss in voller Höhe spätestens 10 Tage vor Leistungsbezug bzw. Veranstaltungstermin (Zahlungseingang bei der Arrow-s Travel AG) zu bezahlen.

3.2 Leistet der Kunde die Zahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist die Arrow-s Travel AG berechtigt, nach Aufforderung und angemessener Frist-setzung vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird Arrow s Travel AG dem Kun-den die entsprechenden Annullierungskosten gemäss Ziffer 6 berechnen.

3.3 Ohne vollständige Zahlung des Entgelts besteht kein Anspruch auf Erbringung von Leis-tungen.

3.4 Bei der Buchung von Flügen über die Arrow-s Travel AG sind aufgrund der Bedingun-gen der Fluggesellschaften in der Regel abweichende Zahlungsmodalitäten vorgegeben. Diese gehen der Regelung gemäss Ziffer 3.1 vor.

3.5 Forderungen des Kunden können nur mit schriftlicher Zustimmung der Arrow-s Travel AG verrechnet werden.

4 LEISTUNG

4.1 Leistungen werden von der Arrow-s Travel AG professionell und mit aller Sorgfalt er-bracht. Der Kunde hat Kenntnis und ist einverstanden, dass die Arrow-s Travel AG Leistungen durch von ihr beauftragte Dritte erbringen lassen kann.

4.2 Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen, so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind, verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestä-tigung. Die Arrow-s Travel AG behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Kunde vor der Buchung informiert wird. Eine Einschränkung der Rechte des Kunden ist hiermit nicht verbunden.

4.3 Die Leistung beginnt und endet – je nach der gebuchten Dauer – zu den vereinbarten Start- und Endterminen.

4.4 Wenn der Kunde einzelne von ihm bezahlte Leistungen aus ihm zuzurechnenden Grün-den nicht in Anspruch nimmt, kann die Arrow-s Travel AG nur dann eine Teilerstattung gewähren, wenn der Leistungsträger auch der Arrow-s Travel AG eine Gutschrift erteilt. Die Arrow-s Travel AG ist zu keiner Teilerstattung verpflichtet, wenn es sich um uner-hebliche Nebenleistungen handelt.

4.5 Die Arrow-s Travel AG wird den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unver-züglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes informieren. Soweit Fluggesellschaften aus wichtigen Gründen notwendig werdende Änderungen der Streckenführung von Flü-gen, Umwandlung von Nonstop-Flügen in Flüge mit Zwischenlandung bzw. Umsteigeflü-ge, Änderungen von Charterflügen in Linienflüge und umgekehrt sowie Änderungen von Fluggesellschaften aufgrund der international gültigen luftrechtlichen Bestimmungen vor-nehmen dürfen, ist der Kunde nicht berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Es besteht auch kein Erstattungsanspruch für etwa durch solche Vorgänge entstehen-de Mehrkosten.

4.6 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Vertragsleistung ist der Kunde berechtigt unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder eine allfällige von der Arrow-s Travel AG angebotene Ersatzleistung anzunehmen.
Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich, jedoch spätestens innert fünf Tagen nach der Mitteilung über die Änderung der Vertragsleistung oder die Absage der Veranstal-tung bei der Arrow s Travel AG geltend zu machen.

4.7 Die Arrow-s Travel AG behält sich vor, das Dienstleistungsentgelt auch nach Vertrags-abschluss im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für be-stimmte Leistungen, wie z.B. Hafen- oder Flughafengebühren, Landegebühren oder ei-ner Änderung der für die betreffende Veranstaltung geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern: Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertrages geltenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann die Arrow-s Travel AG das Entgelt nach Massgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann die Arrow-s Travel AG vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen;
b) in anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen zusätzlichen gefor-derten Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beför-derungsmittels geteilt. Den sich daraus ergebenden Erhöhungsbetrag für den Ein-zelplatz kann die Arrow-s Travel AG vom Kunden verlangen.

Werden bei Abschluss des Vertrages geltende Abgaben, die für den vereinbarten Leis-tungsumfang wesentlich und in diesem enthalten sind, wie Hafen- oder Flughafengebüh-ren, Landegebühren, Ein- oder Ausschiffungsgebühren, gegenüber der Arrow-s Travel AG erhöht, kann diese das Entgelt um den entsprechenden anteiligen Betrag heraufset-zen. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Vertrages kann die Ar-row-s Travel AG das Entgelt in dem Umfang erhöhen, in dem sich die Leistung dadurch für die Arrow-s Travel AG verteuert hat. Eine Erhöhung ist in allen genannten Fällen nur zulässig, wenn die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten ist. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Entgelts wird der Kunde un-verzüglich informiert. Preiserhöhungen sind bis spätestens drei Wochen vor dem Ver-anstaltungstermin bekannt zu geben. Eine Preiserhöhung von mehr als 10 % gilt als we-sentliche Vertragsänderung im Sinne von Ziffer 4.6.

5 VERANSTALTUNGSUNTERLAGEN

5.1 Der Kunde hat die Arrow-s Travel AG zu informieren, wenn er die erforderlichen Veran-staltungsunterlagen (z.B. Flugschein, Eintritte usw.) nicht innerhalb der von der Arrow-s Travel AG mitgeteilten Frist erhält.

5.2 Der Kunde ist verpflichtet, die ihm übermittelten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollstän-digkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung zu überprüfen. Der Kunde ist weiter verpflichtet, die Arrow-s Travel AG unverzüglich von etwaigen Abwei-chungen, fehlenden Unterlagen oder sonstigen Unstimmigkeiten zu unterrichten. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, ist er für einen ihm hieraus entstehenden Schaden mitverantwortlich (Art. 99 Abs. 3 i.V.m. Art. 44 Abs. 1 des Schweizerischen Obligationenrechts).

6 RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN / UMBUCHUNG

6.1 Tritt der Kunde vor dem Dienstleistungsbeginn zurück oder nimmt er an der Veranstal-tung nicht teil, so kann die Arrow s Travel AG anstelle des vereinbarten Entgelts eine angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getroffenen Vorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Entgelt verlangen, sofern der Rücktritt nicht von der Arrow-s Travel AG zu vertreten ist und kein Fall höherer Gewalt vorliegt.

6.2 Anstelle einer konkreten Berechnung gemäss Ziffer 6.1 ist die Arrow-s Travel AG be-rechtigt, die Entschädigung zeitlich gestaffelt unter Berücksichtigung der Nähe des Zeit-punktes des Rücktritts zum Beginn der vertraglich vereinbarten Leistung in einem pro-zentualen Verhältnis zum Entgelt gemäss der nachfolgenden Tabelle zu pauschalieren:

– bis 90 Tage vor Leistungsbezug : 30 % des Entgelts,;
– bis 60 Tage vor Leistungsbezug: 60 % des Entgelts;
– bis 30 Tage vor Leistungsbezug: 90% des Entgelts;
– ab dem 30. Tag vor Leistungsbezug: 100 % des Entgelts.

Für die Berechnung der vorstehenden Annullierungsstufen ist jeweils der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung des Kunden bei der Arrow-s Travel AG massgeblich.

6.3 Der Kunde hat bei der Buchung die Möglichkeit, die Zusatzleistung «ESCy BOOKING GARANTIE» als Teil des SAFETY PLUS PAKETES zu buchen. Mit der ESCy BOOKING GARANTIE wird dem Kunden – unabhängig vom den Gründen – bei Stornierung der ge-buchten Leistung bis 30 Tage vor dem Leistungsbezug 70% des bereits an die Arrow-s Travel AG geleisteten Entgelts gutsgeschrieben. Der gutgeschriebene Betrag kann vom Kunden innerhalb von 12 Monaten für die Buchung anderer Angebote der Arrow-s Travel AG genutzt werden und ist auch auf andere Kunden übertragbar. Eine Auszahlung der Gutschrift ist jedoch ausgeschlossen.
6.4 Bei der Buchung von Flügen über die Arrow-s Travel AG kommen in Abhängigkeit der beteiligten Fluggesellschaften und Anbieter andere Rücktrittsregelungen zur Anwen-dung. Bei der Kündigung von Flügen durch den Kunden erstattet die Arrow-s Travel AG den Betrag, welchen sie von der Fluggesellschaft bzw. dem Anbieter rückvergütet er-hält, an den Kunden zurück. Die Arrow-s Travel AG ist darüber hinaus zu keinerlei Rückerstattung verpflichtet.

7 ANNULLIERUNG / KÜNDIGUNG

7.1 Die Arrow-s Travel AG kann wegen Nichterreichens einer vorgesehenen Mindestteil-nehmerzahl die Veranstaltung annullieren, wenn sie dem Kunden die Mindestteilnehmer-zahl und die späteste Frist zur Mitteilung der Annullierung angegeben oder auf die ent-sprechenden Angaben in der Veranstaltungsausschreibung verwiesen hat.

7.2 Die Annullierung wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl ist spätestens am 21. Tag vor dem vereinbarten Starttermin dem Kunden gegenüber zu erklären. Sofern die Veranstaltung aus diesem Grund nicht durchgeführt wird, erhält der Kunde die ge-leisteten Zahlungen zurück oder einen Gutschein im Wert von 100% der bereits geleis-teten Zahlungen.

7.3 Die Arrow-s Travel AG kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der Veranstaltung nachhaltig stört oder wenn er sich in sol-chem Masse vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages ge-rechtfertigt ist. Als nachhaltige Störung der Durchführung gilt es auch, wenn der Kunde den in der Ausschreibung wiedergegebenen besonderen Anforderungen hinsichtlich seines körperlichen Leistungsvermögens bzw. aufgrund von gesundheitlichen Beein-trächtigungen nicht entspricht. Bei Kündigung gemäss Ziffer 7.3 behält die Arrow-s Tra-vel AG den Anspruch auf das Entgelt.

7.4 Wenn die Durchführung der Veranstaltung aufgrund hoheitlich angeordneter Reise- oder Veranstaltungsbeschränkungen (etwa infolge von Pandemien oder Epidemien) nicht möglich ist und annulliert werden muss, so erhält der Kunde einen übertragbaren Gut-schein der Arrow-s Travel AG im Wert von 100% der bereits geleisteten Zahlungen. Dem Kunden stehen keinerlei darüberhinausgehenden Ansprüche gegen die Arrow-s Travel AG zu.

7.5 Tritt der Kunde aufgrund hoheitlich angeordneter Reise- oder Veranstaltungsbeschrän-kungen (etwa infolge von Pandemien oder Epidemien), welche seine Teilnahme an der Reise oder Veranstaltung erheblich erschweren, vom Vertrag zurück, so stellt die Ar-row s Travel AG dem Kunden einen übertragbaren Gutschein im Wert von 85% der be-reits geleisteten Zahlungen aus. Dem Kunden steht es frei, alternativ gemäss Ziffer 6 vorzugehen, es stehen ihm jedoch keinerlei darüberhinausgehenden Ansprüche gegen die Arrow-s Travel AG zu.

8 MÄNGEL UND HAFTUNG

8.1 Werden Leistungen nicht vertragsgemäss erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlan-gen. Der Kunde ist jedoch verpflichtet, einen aufgetretenen Mangel unverzüglich der Ar-row-s Travel AG anzuzeigen. Unterlässt der Kunde dies schuldhaft, erfolgt keine Minde-rung. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich einem Vertreter der Arrow-s Travel AG zur Kenntnis zu geben.

8.2 Will ein Kunde den Vertrag wegen nicht vertragsgemässer Erbringung der Leistung durch die Arrow-s Travel AG wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er der Arrow-s Tra-vel AG zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von der Arrow-s Travel AG verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für die Arrow-s Travel AG erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.

8.3 Die Arrow-s Travel AG empfiehlt ihren Kunden dringend, bei Flugreisen etwaige Schä-den oder Verspätungen in der Gepäckbeförderung unverzüglich an Ort und Stelle mit-tels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist unverzüglich zu erstatten. Dem Kunden wird der Ab-schluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.

8.4 Die vertragliche Haftung von der Arrow-s Travel AG ist für Schäden, die nicht Perso-nenschäden sind, auf die Höhe des Entgelts für die betroffene Vertragsleistung be-schränkt.

8.5 Die deliktische Haftung der Arrow-s Travel AG für Sachschäden, die nicht auf Absicht oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist – soweit zulässig – ebenfalls auf die Höhe des Entgelts für die betroffene Vertragsleistung beschränkt.

8.6 Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Vertrag.

8.7 Die Arrow-s Travel AG haftet dem Kunden nicht, wenn die Nichterfüllung oder nicht ge-hörige Erfüllung zurückzuführen ist auf Versäumnisse des Kunden, auf unvorhersehba-re oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, die an der Erbringung der vertraglichen Leistung nicht beteiligt sind sowie auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches die Arrow-s Travel AG oder ein Leistungsträger trotz aller gebotener Sorgfalt nicht vorher-sehen oder abwenden konnte.

8.8 Die Arrow-s Travel AG haftet zudem nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich ver-mittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort).

8.9 Ansprüche wegen nicht vertragsgemässer Erbringung der Leistung hat der Kunde in-nerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Veranstaltung geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur ge-genüber der Arrow-s Travel AG erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde An-sprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert gewesen ist.

8.10 Schadenersatzforderungen gegen die Arrow-s Travel AG, gleichgültig aus welchem Grund, verjähren innert einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt an dem auf das Ende gebuchten Dienstleistung folgenden Tag.

9. PASS- UND VISUMERFORDERNISSE, GESUNDHEITSPOLIZEILICHE FORMALITÄTEN, REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG

9.1 Die Arrow-s Travel AG informiert ihre Kunden – soweit dies für die betreffende Veran-staltung von Bedeutung ist – in geeigneter Form über die für Staatsangehörige der Staa-ten der EU und der EFTA geltenden Einreise-, Pass- und Visumerfordernisse, ein-schliesslich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente sowie über gesundheitspolizei-liche Formalitäten.

9.2 Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Beschaffung und das Mitführen der behörd-lich notwendigen Reisedokumente, für eventuell erforderliche Impfungen sowie für die Einhaltung von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbefolgung die-ser Vorschriften entstehen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten.

Der Kunde wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschliessen. Der Abschluss einer solchen Versi-cherung wird dem Kunden ausdrücklich empfohlen.

10. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

10.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen der Arrow-s Travel AG und dem Kunden findet ausschliesslich schweizerisches Recht Anwendung. Die Regelungen internationaler Abkommen, die vertraglich unabdingbare Bestimmungen beinhalten, blei-ben unberührt.

10.2 Gerichtsstand für die Beurteilung allfälliger Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Zug, Schweiz.

10.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder ungültig sein oder werden, so bleibt davon die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Falle ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte Regelungszweck möglichst erreicht wird.

Arrow-s Travel AG
Alte Steinhauserstrasse 1
6330 Cham
Stand: Dezember 2022

TEILNAHME- & NUTZUNGSBEDINGUNGEN / HAFTUNG

Ziel der Teilnahme an einer Veranstaltung des ESC ist die Verbesserung des persönlichen Fahrkönnens des Teilnehmers und nicht die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten.

  1. Der Teilnehmer versichert, dass er im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der betreffenden Fahrzeugklasse ist und verpflichtet sich, auf Verlangen durch uns Einsicht in diese zu gewähren.
  2. Wird für die Teilnahme ein COVID-Test gefordert dann ist dieser zu erbringen. Das negative Testergebnis ist bei der Akkreditierung vorzuweisen.
  3. Wir sind berechtigt, den Teilnehmer, der trotz Ermahnung die Instruktoren vorgaben missachtet, von der weiteren Teilnahme am Kurs auszuschließen.
  4. Bei Trainingsfahrten besteht Anschnallpflicht sowie Einhaltung der Streckenordnung. Wir behalten uns vor, den Teilnehmer, der diese Regeln missachtet, vom weiteren Verlauf des fahrerischen Teils der Veranstaltung auszuschließen.
  5. Während des Kurses ist den Anweisungen unserer Instruktoren im Interesse der Sicherheit unbedingt Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen Anweisungen, insbesondere in Fällen der Gefährdung von Personen und Sachen, kann der Teilnehmer vom fahrerischen Teil der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Kurs nicht der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder einer besten Rundenzeit dient. Die zur Verfügung gestellten Telemetrie-Geräte dienen der Ermittlung der optimalen Fahrlinie sowie der Brems- und Querbeschleunigungsdaten. Aufgrund der vorgegebenen Einstellung erfolgt mit ihnen keine Messung und Speicherung von Runden- oder Wegstreckenzeiten, weshalb eine Veränderung der Geräteeinstellungen durch den Teilnehmer untersagt ist.
  6. Es gilt während des gesamten Kurses striktes Alkoholverbot! Wir behalten uns das Recht vor, jeden Teilnehmer, bei dem der begründete Verdacht der Einschränkung der Fahrtauglichkeit oder der Fahruntüchtigkeit besteht (z.B. Anzeichen von Fieber-, Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinnahme) vom fahrerischen Teil der Veranstaltung auszuschließen.
  7. Wir behalten uns das Recht vor, den vereinbarten Kurs aus wichtigem Grund zur Sicherheit der Teilnehmer zu verschieben, abzubrechen oder abzusagen.
  8. Bei Nichtteilnahme oder Ausschluss des Teilnehmers am gebuchten Kurs aus Gründen, die aus der Sphäre des Teilnehmers stammen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Preises, bzw. wir behalten unseren Anspruch auf den Preis.
  9. Der Veranstalter versichert jeden Teilnehmer mit einer Personenunfallversicherung (Maximale Invaliditätsleistung: EUR 100.000,00). Die versicherte Person kann Leistungen aus der Unfallversicherung ohne unsere Zustimmung unmittelbar bei der Versicherung geltend machen. Die Versicherung leistet direkt an die versicherte Person. Details zu den Versicherungsbedingungen können jederzeit bei uns eingesehen und/oder angefordert werden.Die veranstaltende Arrow-s Travel AG hat für die von ihr angebotenen Veranstaltungen eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen, durch die Schadensfälle, die durch schuldhaftes Verhalten des Veranstalters und ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht werden, abgedeckt sind.
  10. Für Schäden eines Teilnehmers haftet der Veranstalter sowie dessen Erfüllungsgehilfen nur, soweit der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens eines Teilnehmers, soweit dieser die Weisungen der Instruktoren beachtet hat. Begleitpersonen nehmen auf eigenes Risiko an der Veranstaltung teil. Eine Teilnahme an den Übungen durch die Begleitperson ist nicht erlaubt. Das Mindestalter der Begleitpersonen beträgt 16 Jahre. Für Schäden der Teilnehmer, die untereinander verursacht wurden, haftet der Veranstalter nicht. Für Schäden, die ein Teilnehmer an der Teststrecke verursacht hat haftet der Teilnehmer. Sofern ESC für die entstandenen Kosten in Vorlage tritt, verpflichtet sich der Teilnehmer, diese gegen Kostennachweis zu erstatten.
  11. Sofern auf ausdrücklichen Wunsch eines Teilnehmers ein Instruktor von ESC das Teilnehmerfahrzeug führt und hier durch ein Schaden entsteht, scheiden eine Haftung von ESC und des Instruktors, unabhängig vom Grad des Verschuldens, aus. Dies gilt nicht, sofern es sich um Körperschäden handelt. In einem solches Fall haften ESC und der Instruktor nur im Falle grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz.
  12. Die Teilnehmer und Begleitpersonen der Veranstaltung sind damit einverstanden, dass wir Foto-, Ton- und Filmaufnahmen von der Veranstaltung aufnehmen. Wir sind berechtigt, über dieses Material unentgeltlich zu verfügen, es insbesondere zu Werbezwecken zu verwenden.
  13. Wird dem Teilnehmer ein Fahrzeug von uns zur Nutzung und Teilnahme an dem Kurs zur Verfügung gestellt, gelten folgende Bedingungen: Eine anderweitige Nutzung des Fahrzeugs gleich welcher Art ist untersagt. Hinsichtlich der Details zum Fahrzeug gelten die Feststellungen und Angaben des Übergabeprotokolls. Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Fahrzeug schonend und sorgfältig zu behandeln. Für Schäden die an dem Fahrzeug, zustande gekommen sind und die nach Übergabe an den Teilnehmer bis zur Rückgabe auftreten, haftet der Teilnehmer. Ausgenommen sind verschleißbedingte Schäden im Rahmen einer normalen Nutzung. Das zur Verfügung gestellte Fahrzeug verfügt über einen Vollkasko Versicherungsschutz mit 10.000,00 Euro Selbstbeteiligung. Die Selbstbeteiligung ist im Schadensfall vom Teilnehmer zu leisten. Verunfallt das Fahrzeug, so sind wir nicht zur Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs verpflichtet. Fällt das übergebene Fahrzeug aufgrund eines technischen Defekts aus, der nicht vom Teilnehmer verursacht wurde, bemühen wir uns um die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs.

Die Bedingungen sowie die Teilnahme- und Nutzungsbedingungen der Arrow-s AG – European Speed Club (ESC) – sind mir bekannt, werden von mir akzeptiert und mit meiner Buchung / Unterschrift Vertragsbestandteil.