ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 2024

der Arrow-s Travel AG
für Pauschalreisen

1. ANWENDUNGS- UND GELTUNGSBEREICH

1.1 Die Arrow-s Travel AG betreibt einen Tour-Operator und vermittelt und veranstaltet Anlässe, Veranstaltungen und Erlebnisreisen und erbringt Dienstleistungen in diesem Zusammenhang sowie im Bereich von Life- und Business Coaching.

1.2 Die vorliegenden «Allgemeinen Geschäftsbedingungen», nachfolgend AGB genannt, regeln die Rechte und Pflichten zwischen der Arrow-s Travel AG und deren Kunden und sind Bestandteil des zwischen der Arrow-s Travel AG als Reiseveranstalter und dem Kunden zustande kommenden Verträgen über Veranstaltungen, Transporte, Reisen und weiteren Dienstleistungen. Sie beanspruchen Geltung, soweit von den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Die Rechte und Pflichten der Arrow-s Travel AG und des Kunden ergeben sich aus den zwischen der Arrow-s Travel AG und dem Kunden getroffenen Vereinbarungen, diesen AGB sowie ergänzend aus den gesetzlichen Vorschriften.

1.3 Alle vertraglichen Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und rechtserheblichen Erklärungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Das Erbringen von Dienstleistungen durch die Arrow-s Travel AG erfolgt ausschliesslich unter Anwendung dieser AGB. Abweichende schriftliche Vereinbarungen sind vorbehalten. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, welche die Arrow-s Travel AG nicht unterschriftlich anerkannt hat, sind nicht verbindlich.

1.4 Änderungen dieser AGB werden dem Kunden postalisch, in elektronischer Form oder auf andere, geeignete Weise schriftlich bekannt gegeben und treten ohne schriftliche Einsprache des Kunden innert 10 Arbeitstagen ohne Weiteres in Kraft.

2. VERTRAGSABSCHLUSS

2.1 Mit der Buchung gibt der Kunde gegenüber Arrow-s Travel AG ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages ab. Der Kunde kann die Buchung schriftlich, per Telefax, per E-Mail, telefonisch oder persönlich vornehmen. Der Kunde ist an das Vertragsangebot für die Dauer von fünf Werktagen gebunden. Der Vertrag zwischen dem Kunden und Arrow-s Travel AG kommt mit der Bestätigung der persönlichen, telefonischen, oder schriftlichen Buchung des Kunden durch die Arrow-s Travel AG zustande.

2.2 Von der Arrow-s Travel AG im Rahmen der Vermittlung, dem Vertrieb oder der Erbringung von Reiseleistungen eingeschaltete Dritte sind nicht bevollmächtigt, für die Arrow-s Travel AG Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, mit denen die Angaben in der Reiseausschreibung oder der Inhalt des Reisevertrages geändert werden.

2.3 Die Angaben in Orts-, Hotel- oder anderen nicht von der Arrow-s Travel AG als Veranstalter herausgegebenen Prospekten sowie in Internetausschreibungen anderer Unternehmen sind für die Arrow-s Travel AG und ihre Leistungspflichten nicht verbindlich, soweit sie nicht durch eine ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Gegenstand des Vertrages oder zum Inhalt der Leistungspflichten gemacht worden sind.

2.4 Meldet der Kunde weitere Reiseteilnehmer an, so steht er für deren Vertragspflichten (insbesondere Bezahlung des Reisepreises) wie für seine eigenen Verpflichtungen ein, und er wird insbesondere den entsprechenden Reisepreis unabhängig von der Gültigkeit oder der Rechtswirkung des Vertrags mit diesen weiteren Reiseteilnehmern und unter Verzicht auf jegliche Einwendungen und Einreden aus demselben auf die erste Aufforderung von Arrow-s Travel AG hin bezahlen.

2.5 Der Kunde ist verpflichtet, einen hinsichtlich der gebuchten Reise und / oder Veranstaltung adäquaten Versicherungsschutz abzuschliessen. Mit der Buchung bestätigt der Kunde ausdrücklich über einen angemessenen Versicherungsschutz und insbesondere über eine Haftpflichtversicherung zu verfügen, welche während der Reise und / oder Veranstaltung durch den Kunden gegenüber Dritten verursachte Schäden deckt.

2.6 Mit der Buchung bestätigt der Kunde, diese Geschäftsbedingungen verstanden und vorbehaltlos anerkannt zu haben. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Reiseteilnehmer.

3. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

3.1 Bei Vertragsabschluss werden 100 % des Reise- und / oder Veranstaltungspreises sofort zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. In jedem Fall ist das Entgelt nach Vertragsabschluss in voller Höhe spätestens 10 Tage vor Leistungsbezug bzw. Veranstaltungstermin (Zahlungseingang bei der Arrow-s Travel AG) zu bezahlen.
3.2 Leistet der Kunde die Zahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist die Arrow-s Travel AG berechtigt, nach Aufforderung und angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird Arrows Travel AG dem Kunden die entsprechenden Annullierungskosten gemäss Ziffer 6 berechnen.

3.3 Ohne vollständige Zahlung des Entgelts durch den Kunden besteht kein Anspruch auf Erbringung von Reiseleistungen und / oder sonstigen Leistungen.

3.4 Forderungen des Kunden können nur mit schriftlicher Zustimmung der Arrow-s Travel AG verrechnet werden.

4. LEISTUNG

4.1 Leistungen werden von der Arrow-s Travel AG professionell und mit aller Sorgfalt erbracht. Der Kunde hat Kenntnis und ist einverstanden, dass die Arrow-s Travel AG Leistungen durch von ihr beauftragte Dritte erbringen lassen kann.

4.2 Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen (gemäss Prospektangaben oder Vertrag), so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind, verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Die Arrow-s Travel AG behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Kunde vor der Buchung informiert wird. Eine Einschränkung der Rechte des Kunden ist hiermit nicht verbunden.

4.3 Die Reise oder Veranstaltung beginnt und endet – je nach der gebuchten Dauer – zu den vereinbarten Abreise- und Ankunftsterminen bzw. Start- und Endterminen.

4.4 Wenn der Kunde einzelne von ihm bezahlte Leistungen aus ihm zuzurechnenden Gründen nicht in Anspruch nimmt, kann die Arrow-s Travel AG nur dann eine Teilerstattung gewähren, wenn der Leistungsträger auch der Arrow-s Travel AG eine Gutschrift erteilt. Die Arrow-s Travel AG ist zu keiner Teilerstattung verpflichtet, wenn es sich um unerhebliche Nebenleistungen handelt.

4.5 Die Arrow-s Travel AG ist nur dann berechtigt, Änderungen an wesentlichen Vertragsleistungen gegenüber dem vereinbarten Inhalt des Vertrages vorzunehmen, wenn diese nach Vertragsabschluss notwendig werden, nicht vorhersehbar waren und nicht entgegen Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sowie soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtcharakter der Reise nicht beeinträchtigen (z.B., wenn Kooperationspartner vor Ort oder Leistungsträger unerwartet aus organisatorischen, technischen oder sicherheitstechnischen Gründen den Verlauf einer Tour, den Transport oder die Unterbringungen ändern). Etwaige Änderungen, auch kurzfristig, bleiben ausdrücklich vorbehalten. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, sofern die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

4.6 Die Arrow-s Travel AG wird den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes informieren. Wenn unter den Voraussetzungen der vorstehenden Regelung in Ziffer 4.5 ein Flug oder eine Fahrt von oder zu einem anderen als dem bestätigten Zielort durchgeführt werden muss, übernimmt die Arrow-s AG die Kosten der Ersatzbeförderung – bis zur Höhe einer Bahnfahrt 2. Klasse – zum ursprünglich bestätigten Zielort. Soweit Fluggesellschaften aus wichtigen Gründen notwendig werdende Änderungen der Streckenführung von Flügen, Umwandlung von Nonstop-Flügen in Flüge mit Zwischenlandung bzw. Umsteigeflüge, Änderungen von Charterflügen in Linienflüge und umgekehrt sowie Änderungen von Fluggesellschaften aufgrund der international gültigen luftrechtlichen Bestimmungen vornehmen dürfen, ist der Kunde nicht berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Es besteht auch kein Erstattungsanspruch für etwa durch solche Vorgänge entstehende Mehrkosten.

4.7 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Vertragsleistung ist der Kunde berechtigt:

a) unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten,
b) die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, sofern die Arrow-s Travel AG in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem eigenen Angebotsspektrum anzubieten oder
c) die Teilnahme an einer minderwertigen Reise sowie die Rückerstattung des Preisunterschieds zu verlangen.
Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich, jedoch spätestens innert fünf Tagen nach der Mitteilung über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise bei der Arrows Travel AG geltend zu machen.

4.8 Die Arrows- Travel AG behält sich vor, den Reise- oder Veranstaltungspreis auch nach Vertragsabschluss im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen oder einer Änderung der für die betreffende Reise oder Veranstaltung geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern: Erhöhen sich die bei Abschluss des Vertrages geltenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann die Arrow-s Travel AG den Reisepreis nach Massgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann die Arrow-s Travel AG vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen;
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen zusätzlichen geforderten Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich daraus ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann die Arrow-s Travel AG vom Kunden verlangen.
Werden bei Abschluss des Vertrages geltende Abgaben, die für den vereinbarten Leistungsumfang wesentlich und in diesem enthalten sind, wie Hafen- oder Flughafengebühren, Landegebühren, Ein- oder Ausschiffungsgebühren, gegenüber der Arrow-s Travel AG erhöht, kann diese den Reise- bzw. Veranstaltungspreis um den entsprechenden anteiligen Betrag heraufsetzen. Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann die Arrow-s Travel AG den Reise- bzw. Veranstaltungspreis in dem Umfang erhöhen, in dem sich die Leistung dadurch für die Arrow-s Travel AG verteuert hat. Eine Erhöhung ist in allen genannten Fällen nur zulässig, wenn die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten ist. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Preises wird der Kunden unverzüglich informiert. Preiserhöhungen sind bis spätestens drei Wochen vor Abreise bekannt zu geben. Eine Preiserhöhung von mehr als 10 % gilt als wesentliche Vertragsänderung im Sinne von Ziffer 4.7.

5. REISEUNTERLAGEN

5.1 Der Kunde hat die Arrow-s Travel AG zu informieren, wenn er die erforderlichen Unterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutscheine usw.) nicht innerhalb der von der Arrow-s Travel mitgeteilten Frist erhält.

5.2 Der Kunde ist verpflichtet, die ihm übermittelten Unterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung zu überprüfen. Der – Kunde ist weiter verpflichtet, die Arrow-s Travel AG unverzüglich von etwaigen Abweichungen, fehlenden Unterlagen oder sonstigen Unstimmigkeiten zu unterrichten. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung schuldhaft nicht nach, ist er für einen ihm hieraus entstehenden Schaden mitverantwortlich (Art. 99 Abs. 3 i.V.m. Art. 44 Abs. 1 des Schweizerischen Obligationenrechts).

6. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN / UMBUCHUNG

6.1 Tritt der Kunde bei dem Pauschalreisegesetz (SR 944.3, Paar) unterliegenden Reisen (Reisen mit Übernachtung) vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Veranstaltung oder Reise nicht an, so kann die Arrows Travel AG anstelle des vereinbarten Reisepreises eine angemessene Entschädigung, für die bis zum Rücktritt getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen, sofern der Rücktritt nicht von der Arrow-s Travel AG zu vertreten ist und kein Fall höherer Gewalt vorliegt.

6.2 Anstelle einer konkreten Berechnung gemäss Ziffer 6.1 ist die Arrow-s Travel AG berechtigt, die Entschädigung zeitlich gestaffelt unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zu dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis gemäss der nachfolgenden Tabelle zu pauschalieren:
– bis 30 Tage vor Reiseantritt: 40 % des Reisepreises, mind. jedoch EUR 200,00;
– bis 14 Tage vor Reiseantritt: 70 % des Reisepreises;
– ab dem 14. Tag vor Reiseantritt: 90 % des Reisepreises.

Für die Berechnung der vorstehenden Annullierungsstufen ist jeweils der Zeitpunkt des Eingangs der Rücktrittserklärung des Kunden bei der Arrow-s Travel AG massgeblich.

6.3 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäss Art. 17 Abs. 1 PauRG die Pauschalreise an eine Drittperson abzutreten, welche alle an die Teilnahme geknüpften Voraussetzungen erfüllen muss, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Das Recht der Abtretung steht unter dem Vorbehalt, dass alle beteiligten Unternehmen die Änderung akzeptieren (z.B. Hotels, Flug- und Schifffahrtsgesellschaften). Die Drittperson und der Kunde haften solidarisch für die Zahlung des Preises sowie für die durch diese Abtretung und Umbuchung entstehenden Mehrkosten.

6.4 Bei nicht dem Pauschalreisegesetz (SR 944.3, PauRG) unterliegenden Tagesveranstaltungen ist jedoch im Falle, dass der Kunde an der Veranstaltung nicht teilnimmt – unabhängig der Gründe – stets das volle Entgelt für die gebuchte Veranstaltung geschuldet. Ein Rücktrittsrecht des Kunden besteht nicht.

6.5 Der Kunde hat bei der Buchung sowohl von dem Pauschalreisegesetz (SR 944.3, PauRG) unterliegenden Reisen wie auch von Tagesveranstaltungen die Möglichkeit, die Zusatzleistung « ESCy BOOKING GARANTIE» zu buchen. Mit der ESCy BOOKING GARANTIE wird dem Kunden – unabhängig von den Gründen – bei schriftlicher Stornierung der gebuchten Leistung bis 48 Stunden vor dem Leistungsbezug 100% des bereits an die Arrow-s Travel AG geleisteten Entgelts gutgeschrieben. Der gutgeschriebene Betrag kann vom Kunden zur einmaligen Umbuchung für ein anderes Angebote der Arrow-s Travel AG innerhalb desselben Kalenderjahres genutzt werden. Eine Auszahlung der Gutschrift ist jedoch ausgeschlossen.

7. ANNULLIERUNG / KÜNDIGUNG

7.1 Die Arrow-s Travel AG kann wegen Nichterreichens einer vorgesehenen Mindestteilnehmerzahl die Reise und oder Veranstaltung annullieren.

Bei dem Pauschalreisegesetz (SR 944.3, PauRG) unterliegenden Reisen kann die Arrow-s Travel AG die Reise nur stornieren, wenn sie:

a) in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu dem Kunden vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, und

b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Frist zur Mitteilung der Annullierung angegeben oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Reiseausschreibung verwiesen hat; oder

c) die Annullierung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.

7.2 Die Annullierung wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl ist spätestens am 21. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt oder Veranstaltungsbeginn dem Kunden gegenüber zu erklären. Sofern die Reise oder Veranstaltung aus diesem Grund nicht durchgeführt wird, erhält der Kunde die bereits geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. Alternativ ist der Kunde berechtigt, die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise oder Veranstaltung zu verlangen, wenn die Arrow-s Travel AG in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem eigenen Angebotsspektrum anzubieten.

7.3 Die Arrow-s Travel AG kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der Reise oder Veranstaltung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Masse vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Als nachhaltige Störung der Durchführung gilt es auch, wenn der Kunde den Reise- oder Veranstaltungsunterlagen wiedergegebenen besonderen Anforderungen hinsichtlich seines körperlichen Leistungsvermögens bzw. aufgrund von gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht entspricht. Bei Kündigung gemäss Ziffer 7.3 behält die Arrow-s Travel AG den Anspruch auf das Entgelt.

7.4 Sowohl der Kunde als auch die Arrow-s Travel AG haben das Recht, den Vertrag zu kündigen, wenn die Reise oder Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Wird der Vertrag nach Massgabe dieser Regelung gekündigt, so verliert die Arrow-s Travel AG den Anspruch auf das vereinbarte Entgelt, ist jedoch berechtigt, vor der Rückerstattung des bereits bezahlten Entgelts die nachweislich erbrachten Aufwendungen in Abzug zu bringen. Die Arrow-s Travel AG ist gegebenenfalls verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Massnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasste, den Kunden zurückzubefördern. Die Mehrkosten trägt der Kunde.

8. MÄNGEL UND HAFTUNG

8.1 Werden Leistungen nicht vertragsgemäss erbracht, so kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Kunde ist jedoch verpflichtet, einen aufgetretenen Mangel unverzüglich der Arrow-s Travel AG anzuzeigen. Unterlässt der Kunde dies schuldhaft, erfolgt keine Minderung des Entgelts. Diese Verpflichtung gilt nur dann nicht, wenn eine Anzeige erkennbar, aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar ist oder die Arrow-s Travel AG über den Mangel nicht im Unklaren gewesen sein konnte. Der Kunde ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Veranstaltungsleitung oder einem Vertreter der Arrow-s Travel AG zur Kenntnis zu geben.

8.2 Will ein Kunde den Vertrag wegen nicht vertragsgemässer Erbringung der Vertragsleistung durch die Arrow-s Travel AG oder aus wichtigem, für die Arrow-s Travel AG erkennbarem Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er der Arrow-s Travel AG zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfe Leistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von der Arrow-s Travel AG verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für die Arrow-s Travel AG erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.

8.3 Die Arrow-s Travel AG empfiehlt ihren Kunden dringend, bei Flugreisen etwaige Schäden oder Verspätungen in der Gepäckbeförderung unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist unverzüglich zu

erstatten. Dem Kunden wird der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.

8.4 Die vertragliche Haftung von der Arrow-s Travel AG ist für Schäden, die nicht Personenschäden sind, auf den zweifachen Reise oder Veranstaltungspreis beschränkt.

8.5 Die deliktische Haftung der Arrow-s Travel AG für Sachschäden, die nicht auf Absicht oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist – soweit zulässig – ebenfalls auf den zweifachen Reise- oder Veranstaltungspreis beschränkt.

8.6 Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Kunde und Reise bzw. Veranstaltung.

8.7 Die Arrow-s Travel AG haftet dem Kunden nicht, wenn die Nichterfüllung oder nicht gehörige Erfüllung zurückzuführen ist auf Versäumnisse des Kunden, auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, die an der Erbringung der vertraglichen Leistung nicht beteiligt sind, sowie auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches die Arrow-s Travel AG oder ein Leistungsträger trotz aller gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.

8.8 Die Arrow-s Travel AG haftet zudem nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort).

8.9 Ansprüche wegen nicht vertragsgemässer Erbringung der Leistungen hat der Kunde innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise oder Veranstaltung geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber der Arrow-s Travel AG erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert gewesen ist.

8.10 Schadenersatzforderungen gegen die Arrow-s Travel AG, gleichgültig aus welchem Grund, verjähren innert einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt an dem auf das vertragsmässige Ende der gebuchten Dienstleistung folgenden Tag.

9. PASS- UND VISUM ERFORDERNISSE, GESUNDHEITSPOLIZEILICHE FORMALITÄTEN, REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG

9.1 Die Arrow-s Travel AG informiert ihre Kunden – soweit dies für die betreffende Reise oder Veranstaltung von Bedeutung ist – in geeigneter Form über die für Staatsangehörige der Staaten der

EG und der EFTA geltenden Einreise-, Pass- und Visum Erfordernisse, einschliesslich der Fristen zur Erlangung dieser Dokumente sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten.

9.2 Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Beschaffung und das Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, für eventuell erforderliche Impfungen sowie für die Einhaltung von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften entstehen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten.

9.3 Der Kunde wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Möglichkeit besteht, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschliessen. Der Abschluss einer solchen Versicherung wird dem Kunden ausdrücklich empfohlen. Eine Reiserücktrittsversicherung ist im jeweiligen Reise oder Veranstaltungspreis nicht enthalten.

10. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

10.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen der Arrow-s Travel AG und dem Kunden findet ausschliesslich schweizerisches Recht Anwendung. Die Regelungen internationaler Abkommen, die vertraglich unabdingbare Bestimmungen beinhalten, bleiben unberührt.

10.2 Gerichtsstand für die Beurteilung allfälliger Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Zug, Schweiz.

10.3 Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder ungültig sein oder werden, so bleibt davon die Gültigkeit und Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Falle ist die ungültige Bestimmung in dem Sinne umzudeuten oder zu ergänzen, dass der mit ihr beabsichtigte Regelungszweck möglichst erreicht wird.

Arrow-s Travel AG
Altgasse 43
CH-6340 Baar / Stand: Mai 2024

TEILNAHME- & NUTZUNGSBEDINGUNGEN / HAFTUNG

Ziel der Teilnahme an einer Veranstaltung des ESC ist die Verbesserung des persönlichen Fahrkönnens des Teilnehmers und nicht die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten.

1.Der Teilnehmer versichert, dass er im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der betreffenden Fahrzeugklasse ist und verpflichtet sich, auf Verlangen durch uns Einsicht in diese zu gewähren.

2.Der Teilnehmer versichert, dass er max. 24 Std. vor Kursbeginn negativ auf Covid 19 getestet wurde. Dieser Test kann eigenverantwortlich erfolgen, es gelten die zertifizierten RKI-Testanforderung für Schnelltests. Das negative Testergebnis ist bei der Akkreditierung vorzuweisen.

3. Wir sind berechtigt, den Teilnehmer, der trotz Ermahnung die Instruktoren Vorgaben missachtet, von der weiteren Teilnahme am Kurs auszuschließen.

4.Bei Trainingsfahrten besteht Anschnallpflicht sowie Einhaltung der Streckenordnung. Wir behalten uns vor, den Teilnehmer, der diese Regeln missachtet, vom weiteren Verlauf des fahrerischen Teils der Veranstaltung auszuschließen.

5.Während des Kurses ist den Anweisungen unserer Instruktoren im Interesse der Sicherheit unbedingt Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen Anweisungen, insbesondere in Fällen der Gefährdung von Personen und Sachen, kann der Teilnehmer vom fahrerischen Teil der Veranstaltung ausgeschlossen werden. Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Kurs nicht der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten oder einer besten Rundenzeit dient. Die zur Verfügung gestellten Telemetrie-Geräte dienen der Ermittlung der optimalen Fahrlinie sowie der Brems- und Querbeschleunigungsdaten. Aufgrund der vorgegebenen Einstellung erfolgt mit ihnen keine Messung und Speicherung von Runden- oder Wegstreckenzeiten, weshalb eine Veränderung der Geräteeinstellungen durch den Teilnehmer untersagt ist.

6.Es gilt während des gesamten Kurses striktes Alkoholverbot! Wir behalten uns das Recht vor, jeden Teilnehmer, bei dem der begründete Verdacht der Einschränkung der Fahrtauglichkeit oder der Fahruntüchtigkeit besteht (z.B. Anzeichen von Fieber-, Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinnahme) vom fahrerischen Teil der Veranstaltung auszuschließen.

7.Wir behalten uns das Recht vor, den vereinbarten Kurs aus wichtigem Grund zur Sicherheit der Teilnehmer zu verschieben, abzubrechen oder abzusagen.

8.Bei Nichtteilnahme oder Ausschluss des Teilnehmers am gebuchten Kurs aus Gründen, die aus der Sphäre des Teilnehmers stammen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Preises, bzw. wir behalten unseren Anspruch auf den Preis.

9.Der Veranstalter versichert jeden Teilnehmer mit einer Personenunfallversicherung (Maximale Invaliditätsleistung: EUR 100.000,00). Die versicherte Person kann Leistungen aus der Unfallversicherung ohne unsere Zustimmung unmittelbar bei der Versicherung geltend machen. Die Versicherung leistet direkt an die versicherte Person. Details zu den Versicherungsbedingungen können jederzeit bei uns eingesehen und/oder angefordert werden. Die veranstaltende Arrow-s Travel AG hat für die von ihr angebotenen Veranstaltungen eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen, durch die Schadensfälle, die durch schuldhaftes Verhalten des Veranstalters und ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht werden, abgedeckt sind.

10.Für Schäden eines Teilnehmers haftet der Veranstalter sowie dessen Erfüllungsgehilfen nur, soweit der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens eines Teilnehmers, soweit dieser die Weisungen der Instruktoren beachtet hat. Begleitpersonen nehmen auf eigenes Risiko an der Veranstaltung teil. Eine Teilnahme an den Übungen durch die Begleitperson ist nicht erlaubt. Das Mindestalter der Begleitpersonen beträgt 16 Jahre. Für Schäden der Teilnehmer, die untereinander verursacht wurden, haftet der Veranstalter nicht. Für Schäden, die ein Teilnehmer an der Teststrecke verursacht hat, haftet der Teilnehmer. Sofern ESC für die entstandenen Kosten in Vorlage tritt, verpflichtet sich der Teilnehmer, diese gegen Kostennachweis zu erstatten.

11.Sofern auf ausdrücklichen Wunsch eines Teilnehmers ein Instruktor von ESC das Teilnehmerfahrzeug führt und hierdurch ein Schaden entsteht, scheiden eine Haftung von ESC und des Instruktors, unabhängig vom Grad des Verschuldens, aus. Dies gilt nicht, sofern es sich um Körperschäden handelt. In einem solches Fall haften ESC und der Instruktor nur im Falle grober Fahrlässigkeit oder bei Vorsatz.

12.Die Teilnehmer und Begleitpersonen der Veranstaltung sind damit einverstanden, dass wir Foto-, Ton- und Filmaufnahmen von der Veranstaltung aufnehmen. Wir sind berechtigt, über dieses Material unentgeltlich zu verfügen, es insbesondere zu Werbezwecken zu verwenden.

13.Wird dem Teilnehmer ein Fahrzeug von uns zur Nutzung und Teilnahme an dem Kurs zur Verfügung gestellt, gelten folgende Bedingungen: Eine anderweitige Nutzung des Fahrzeugs gleich welcher Art ist untersagt. Hinsichtlich der Details zum Fahrzeug gelten die Feststellungen und Angaben des Übergabeprotokolls. Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Fahrzeug schonend und sorgfältig zu behandeln. Für Schäden die an dem Fahrzeug, zustande gekommen sind und die nach Übergabe an den Teilnehmer bis zur Rückgabe auftreten, haftet der Teilnehmer. Ausgenommen sind verschleißbedingte Schäden im Rahmen einer normalen Nutzung. Das zur Verfügung gestellte Fahrzeug verfügt über einen Vollkasko Versicherungsschutz mit 10.000,00 Euro Selbstbeteiligung (GT3 RS & GT4 Clubsport 20.000,00 Euro). Die Selbstbeteiligung ist im Schadensfall vom Teilnehmer zu leisten. Verunfallt das Fahrzeug, so sind wir nicht zur Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs verpflichtet. Fällt das übergebene Fahrzeug aufgrund eines technischen Defekts aus, der nicht vom Teilnehmer verursacht wurde, bemühen wir uns um die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs.

Die Bedingungen sowie die Teilnahme- und Nutzungsbedingungen der Arrow-s AG – European Speed Club (ESC) – sind mir bekannt, werden von mir akzeptiert und mit meiner Buchung / Unterschrift
Vertragsbestandteil.